Um die Genehmigung zu erhalten, müssen folgende Schritte gemacht werden:
Es muss das Antragsformular nach den beiliegenden Bestimmungen ausgefüllt werden.
Es muss eine Kaution in Höhe von 300,00 Euro (dreihundert Euro) im Büro des kanarischen Finanzamtes (Hacienda del Gobierno de Canarias) gemacht werden, dies geht auf jeder kanarischen Insel, persönlich.
Nach Beendigung der Tätigkeit im Nationalpark, muss der Verwaltung des Nationalparks eine Kopie der realisierten Arbeit,die veröffentlicht werden soll, übergeben werden,oder Arbeitskopien derselben,und falls kein Fehler existiert,wird Anweisung zur Rückerstattung der Kaution erteilt.
Zu diesem Zweck muss der Antragssteller beim kanarischen Finanzamt angemeldet sein (Alta a Terceros con el Gobierno de Canarias), Formular wird beigelegt, damit die Kaution erstattet werden kann.
Der Antrag muss per Mail oder Fax gesandt werden:
Mail: administracion.taburiente@gobiernodecanarias.org
mmorbarz@gobiernodecanarias.org
Fax: 922497081
Weitere Fragen oder Informationen können auch telefonisch unter: 922922282 gemacht werden.