1. Reservierungen können einen Monat im voraus vorgenommen werden.
2. Die Reservierung erfolgt individuell: ein Reservierungscode pro Fahrzeug.
3. Eine Stornierung der Reservierung muss spätestens bis 19.00 Uhr des Vortags gemacht werden.
4. Es gibt keine maximale Aufenthaltsdauer, jedoch eine Mindestdauer von 30 Minuten, die einem Zeitabschnitt entspricht. Wir vertrauen auf das vernünftige Urteilsvermögen, der für die Reservierung verantwortlichen Person, damit der Parkplatz nicht länger belegt wird, als für den Besuch unbedingt erforderlich ist.
5. Es ist nicht gestattet neben dem Häuschen von El Riachuelo zu parken und dabei die Fahrbahn zu blockieren, um auf den Besuch zu warten.
6. Der Fahrer muss seine Reservierung bei sich haben und diese bei Bedarf jederzeit dem Aufseher an der Kontrollschranke von El Riachuelo oder dem Dienst habenden Aufseher in La Cumbrecita vorzeigen können. Er kann entweder eine Kopie seiner Reservierung ausdrucken oder sie auf einem beliebigen Gerät (Handy, Tablet usw.) sichtbar bereithalten.
7. Der gewählte Zeitblock entspricht der Verweildauer am Aussichtspunkt „La Cumbrecita“. Sie müssen sich 10 bis 15 Minuten vor der in Ihrer Reservierung angegebenen Eintrittszeit an der Schranke am Bach einfinden; es wird eine Toleranz von 20 Minuten nach der in der Reservierung angegebenen Eintrittszeit gewährt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Reservierung als storniert.
8. Der Parkwächter von El Riachuelo kann den Bus zurückhalten, wenn der Parkplatz von La Cumbrecita aus irgendeinem Grund belegt ist, oder den Zugang für Busse verweigern, die außerhalb des reservierten Zeitfensters oder der Kulanzfrist eintreffen. Sollte ein Bus seinen Zeitfenster überschreiten, kann der Dienst habende Mitarbeiter oder Aufseher am Aussichtspunkt anordnen, dass dieser den Aussichtspunkt verlässt – gegebenenfalls auch ohne seine Fahrgäste – und sich, falls erforderlich, bis außerhalb der Parkgrenzen begibt.
9. Die Parkverwaltung behält sich das Recht vor, Reisebüros oder Unternehmen zu sanktionieren, die die vorliegenden Reservierungsbedingungen nicht einhalten, insbesondere wenn sie den Besuch nicht antreten, ihre Ankunftszeit verspäten oder ihre Abfahrtszeit verlängern.
10. Die Sanktionen gegen die Verantwortlichen wegen der Verstöße der Vorschriften, die den Zugang von Bussen zum Aussichtspunkt "Mirador de La Cumbrecita“ sind in: Artikel 392.3 des Gesetzes 4/2017 vom 13. Juli über Boden und Schutzgebiete der Kanarischen Inseln festgelegt, wonach diese Handlungen als geringfügiger Verstoß eingestuft werden und mit einer Geldstrafe von 150 bis 600 Euro geahndet werden; dies gilt auch für jede andere Handlung, die gemäß der Pläne und Vorschriften für Naturschutzgebiete verboten sind und ebenso gilt dies für die Nichteinhaltung der in der Genehmigung festgelegten Auflagen für genehmigte Handlungen.
11. Durch die ordnungsgemäße Nutzung dieses Systems wird verhindert, dass in Zukunft noch strengere Strafen festgelegt werden müssen.